Meine Aufgabe als Sachverständiger für Parkett- und Bodenbelege: Klarheit schaffen, ob eine Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.

Kommt es zu Streitigkeiten über einen Parkettboden oder sonstige Bodenbeläge, trete ich nicht nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als Gutachter auf.
Immer wieder beauftragt mich auch eine der streitenden Parteien mit einem Privatgutachten.
Dabei kann es dem Auftraggeber einfach nur darum gehen, dass nach einer Ortsbesichtigung eine mündliche Stellungnahme abgegeben wird, die ihm als Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte dient.
Zusätzlich kann natürlich auch ein ausführliches Sachverständigengutachten erstellt werden.

Als Sachverständiger für Parkett- und Bodenbeläge stelle ich fest, ob eine erbrachte Leistung ordnungsgemäß ausgeführt worden ist, und halte dies in einem Gutachten fest.
Die Gegenpartei kann dieses Gutachten anerkennen – dann trage ich dazu bei, den Streit beizulegen.

Ein Gutachten kann für den Juristen auch ein Fachvortrag in einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein.
Auf Wunsch setze ich mich mit der Gegenpartei in Verbindung und versuche, den Streit zu schlichten.

Oft sieht ein Immobilienkaufvertrag vor, dass die Vertragsparteien im Streitfall zunächst ein Schiedsgutachten erstellen lassen, bevor sie den Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung wählen.

Mit einem Schiedsgutachten beauftragen mich stets beide Parteien.

Kommt es zur Auseinandersetzung über den Zustand des Bodenbelags, wie Parkett, Dielen, Laminat, oder sonstige Bodenbeläge, stehe ich als Ansprechpartner für ein solches Schiedsgutachten zur Verfügung.